PKV für Angestellte

Kassenpatient trotz überdurchschnittlichem Gehalt.
Chefarzt, freie Arztwahl und keine Warteliste —
als Standard, nicht als Aufpreis.

Ab einem Jahreseinkommen von rund € 73.800 sind Angestellte nicht mehr versicherungspflichtig — und können in die PKV wechseln. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Anteil. Was das konkret bedeutet — und ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll wäre.

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€ 73.800
Jahresgrenze für
PKV-Zugang (2026)
bis € 490
Arbeitgeberzuschuss
monatlich
Chefarzt
als Standard —
nicht als Aufpreis
0 Tage
Wartezeit auf viele
Facharzttermine

PKV ist ein Thema — aber selten hat es jemand konkret erklärt.

Was wir in Gesprächen immer wieder hören — vier Situationen, die zeigen warum das Thema oft offen bleibt.

„Ich verdiene gut — und warte trotzdem sechs Wochen auf einen Facharzt-Termin."

Genau das ist der Punkt. In der GKV sind Leistung und Beitrag entkoppelt — egal was Sie verdienen, Sie bekommen dasselbe wie alle anderen. In der PKV zahlen Sie für einen anderen Status: Chefarzt, freie Arztwahl und kurze Wartezeiten als Grundleistung.

„Mein Arbeitgeber zahlt ja die Hälfte des GKV-Beitrags. Lohnt sich PKV dann überhaupt noch?"

Oft schon. Der Arbeitgeber zahlt bei einem PKV-Wechsel weiterhin einen Zuschuss — bis zur Hälfte des PKV-Beitrags, maximal die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. Ob sich der Wechsel rechnet, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen ab. Das schauen wir uns konkret an.

„Ich habe Kinder. Ich dachte, PKV für Familien lohnt sich nie."

Das kommt auf die Familiensituation an — und wird oft pauschal falsch eingeschätzt. PKV-Kindertarife sind eigenständige Beiträge, aber in vielen Konstellationen ist die Familie mit PKV insgesamt günstiger als erwartet. Ein konkreter Vergleich lohnt sich fast immer.

„Was passiert, wenn ich meinen Job verliere — oder irgendwann selbstständig werden will?"

Beides ist planbar. Bei Arbeitslosigkeit zahlt das Arbeitsamt einen Zuschuss zur PKV, alternativ gibt es Rückkehrmöglichkeiten in die GKV. Wer später selbstständig wird, profitiert davon bereits PKV-versichert zu sein — mit den Konditionen die beim Eintrittsalter festgelegt wurden.

Die Logik in drei Sätzen.

Als Angestellter mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Sie versicherungsfrei — und haben die Wahl zwischen GKV und PKV. Der Arbeitgeber zahlt in beiden Fällen seinen Anteil.

Was das in der Praxis bedeutet

Der PKV-Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen — nicht nach dem Einkommen. Das ist ein entscheidender Unterschied zur GKV. Wer jung und gesund in die PKV einsteigt, sichert sich dauerhaft günstige Konditionen.

Der Arbeitgeber zahlt weiterhin einen Zuschuss — bis zur Hälfte des PKV-Beitrags, maximal die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags (rund € 490/Monat in 2026). Der Eigenanteil des PKV-Beitrags ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar — je nach Steuersatz trägt der Staat 30 bis 45 Prozent des Basisschutzes.

Besonders für Familien mit Kindern lohnt sich der Vergleich: Während GKV-Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert sind, zahlen PKV-Kinder eigene Beiträge. Aber: PKV-Kindertarife sind oft günstiger als gedacht — und bei mehreren verdienenden Familienmitgliedern kann PKV insgesamt vorteilhafter sein. Konkrete Zahlen klären wir im Gespräch.

€ 73.800
Jahresarbeitsentgelt-
grenze 2026
bis € 490
Arbeitgeberzuschuss
monatlich (max.)
30–45 %
staatliche Beteiligung
über Steuerabsetzung
Chefarzt
Wahlleistungen
als Standardleistung

Mehr Leistung — nicht als Aufpreis, sondern als Standard.

Die PKV bietet Leistungen, die in der GKV entweder gar nicht oder nur als teure Zusatzversicherung verfügbar sind. Diese vier Bereiche machen im Alltag den größten Unterschied.

01

Ärztliche Wahlleistungen

Chefarztbehandlung und freie Arztwahl im Krankenhaus — in der PKV Standard, in der GKV eine kostenpflichtige Zusatzversicherung. Im Ernstfall ein erheblicher Unterschied.

02

Zahngesundheit

Hochwertiger Zahnersatz, Implantate, professionelle Zahnreinigung — PKV-Tarife decken hier deutlich mehr ab als die GKV-Regelleistung. Ohne jährliche Budgetgrenzen.

03

Kurze Wartezeiten

Auf viele Facharzttermine wartet ein PKV-Versicherter deutlich kürzer. Wer seine Zeit als Ressource versteht, weiß was das wert ist — unabhängig davon ob man selbstständig ist oder angestellt.

04

Internationaler Schutz

Voller Versicherungsschutz auch im Ausland — relevant für Fach- und Führungskräfte die international tätig sind, reisen oder Dienstreisen in Länder außerhalb der EU unternehmen.

Vier Annahmen — und was wirklich dahintersteckt.

Was wir in Gesprächen mit gut verdienenden Angestellten häufig hören — und wie es sich wirklich verhält.

Irrtum „Mit Arbeitgeberzuschuss und GKV-Familienversicherung ist PKV teurer."

Das stimmt pauschal nicht. Der AG-Zuschuss gilt auch bei PKV. Ob der Wechsel günstiger wird, hängt von Eintrittsalter, Gesundheit, Familiensituation und Tarifwahl ab. Ein konkreter Vergleich zeigt fast immer ein differenzierteres Bild als die pauschale Annahme — oft günstiger als erwartet.

Irrtum „Mit Kindern ist PKV automatisch zu teuer."

PKV-Kinder zahlen eigene Beiträge — das ist kein Geheimnis. Aber diese Beiträge sind einkommensunabhängig und oft niedriger als erwartet. In Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen, in denen beide über der JAEG liegen, kann PKV insgesamt sogar günstiger sein als zwei getrennte GKV-Beiträge. Kinderlosenzuschlag in der GKV kommt noch obendrauf.

Irrtum „Wenn ich meinen Job verliere, hänge ich mit den PKV-Beiträgen alleine da."

Bei Bezug von Arbeitslosengeld I übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zur PKV. Außerdem gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, vorübergehend in die GKV zu wechseln. Was in Ihrer konkreten Situation gilt, klären wir im Gespräch.

Irrtum „Im Alter wird PKV unbezahlbar."

Moderne PKV-Tarife bauen über Jahrzehnte Altersrückstellungen auf — genau dafür. Der Beitragsanstieg im Alter ist ein reales Thema, das sich aber durch die richtige Tarifwahl erheblich steuern lässt. Entscheidend ist die Wahl beim Eintritt — nicht der spätere Verlauf allein.

Was gut verdienende Angestellte über PKV selten erfahren — in einem Dokument.

Der Guide erklärt die JAEG-Schwelle, wie der Arbeitgeberzuschuss funktioniert, was beim Familien-Vergleich wirklich zählt — und was bei einem Wechsel konkret zu tun ist.

Inhalt des Guides

  • Ab wann bin ich berechtigt — die JAEG-Schwelle erklärt
  • Arbeitgeberzuschuss: was Ihr AG zahlt und was bleibt
  • GKV vs. PKV: der echte Vergleich für Angestellte
  • PKV mit Kindern — die Rechnung, die kaum jemand macht
  • Was beim Wechsel medizinisch und administrativ zählt
  • Nächste Schritte wenn Sie Interesse haben
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Sascha Jungbluth

Ich helfe Fach- und Führungskräften sowie Unternehmern dabei, ihre Absicherung so zu strukturieren, dass sie heute wirkt — nicht erst in Jahren.

Mein Hintergrund ist ungewöhnlich für dieses Feld: Ich komme aus der Unternehmenskommunikation, habe über zwei Jahrzehnte mit Führungsteams gearbeitet und verstehe, wie Entscheidungen in Unternehmen wirklich getroffen werden — und was dabei oft fehlt. Diese Perspektive bringe ich in jedes Gespräch mit.

Ich koordiniere qualifizierte Fachgespräche zwischen Interessenten und spezialisierten Beratern aus meinem Netzwerk. Mein Anspruch: verstehen, was Ihre Situation konkret erfordert — und Sie dann gezielt mit dem richtigen Ansprechpartner verbinden. Wenn etwas nicht passt, sage ich das auch so.

sascha@sj-vorsorge.de +49 151 29 130 690 📍 München

Was gut verdienende Angestellte typischerweise fragen.

Ab wann kann ich als Angestellter in die PKV wechseln? +

Voraussetzung ist, dass Ihr Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet — sie liegt 2026 bei € 73.800 (€ 6.150/Monat). Ist diese Grenze in einem Kalenderjahr überschritten und bleibt das Einkommen voraussichtlich auch im Folgejahr darüber, sind Sie versicherungsfrei und können zum Jahresanfang wechseln. Entscheidend ist zudem der Gesundheitsstatus: Je früher der Wechsel geprüft wird, desto besser die erzielbaren Konditionen.

Was zahlt mein Arbeitgeber wenn ich in die PKV wechsle? +

Ihr Arbeitgeber zahlt weiterhin einen Zuschuss — in Höhe der Hälfte Ihres PKV-Beitrags (Kranken- und Pflegeversicherung zusammen), maximal jedoch die Hälfte des Beitrags, den er in der GKV zahlen würde. Das liegt 2026 bei rund € 490 pro Monat. Dieser Zuschuss ist steuerfrei und sozialabgabenfrei. Ihren Eigenanteil können Sie als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.

Was passiert wenn ich meinen Job verliere oder in Elternzeit gehe? +

Bei Bezug von Arbeitslosengeld I zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zur PKV-Prämie. In Elternzeit ruht das Beschäftigungsverhältnis — Ihr Beitrag bleibt bestehen, einige Tarife sehen hier Optionen zur Beitragsreduzierung vor. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine vorübergehende Rückkehr in die GKV möglich. Was in Ihrer konkreten Situation gilt, klären wir im Gespräch — pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Lohnt sich PKV wenn ich Kinder habe? +

Die Antwort ist komplexer als das pauschale "Nein", das viele hören. In der GKV sind Kinder beitragsfrei mitversichert — in der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag. Aber: PKV-Kindertarife sind einkommensunabhängig und oft niedriger als gedacht. Wenn beide Elternteile gut verdienen und jeweils über der JAEG liegen, kann die PKV-Familie insgesamt günstiger sein als zwei GKV-Beiträge mit Pflege. Dazu kommt der Kinderlosenzuschlag in der GKV-Pflegeversicherung. Ein konkreter Vergleich — auf Basis Ihrer Familiensituation — lohnt sich fast immer.

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Kein Verkaufsgespräch, kein Druck. Ich schaue mir Ihre aktuelle Situation an — Einkommen, Familienstand, Gesundheit grob — und sage Ihnen ehrlich, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Wenn nicht, sage ich das auch so.

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